Abrechnung
Wann fallen Kosten an?
Ein Honorar wird erst ab der ersten Therapiestunde berechnet, also nach dem Erst- und Zweitkontakt.
Wenn Sie keine Kostenübernahme durch das Jugendamt wünschen oder das Jugendamt die Kosten nicht übernehmen kann, müssen Sie diese selbst tragen. Auch bei Privatzahlern wird der bei den Jugendämtern übliche Honorarsatz von 53,21 Euro pro Therapiestunde berechnet.
Bei speziellen Zusatzversicherungen übernehmen in Ausnahmefällen auch Krankenkassen die Kosten.
Hat das Jugendamt eine Kostenübernahme bewilligt, entstehen Ihnen durch die Therapie keine Kosten.
Kosten fallen aber an, wenn Sie eine Testdiagnostik der Teilleistungsstörung mit anschließender Beratung wünschen, dann aber keine weiteren therapeutischen Maßnahmen. Das beläuft sich in der Regel auf 2 Stunden, für die der normale Honorarsatz berechnet wird.
Mit welchen Gesamtkosten müssen Sie als Selbstzahler einer Lern- oder Teilleistungstherapie rechnen? Die Anzahl der Therapiestunden ist abhängig vom Schweregrad der Probleme. Unter einem Minimum von 20 Stunden ist jedoch keine sinnvolle Arbeit mit bleibenden Veränderungen zu erwarten! Durchschnittlich dauert eine Therapie aber 60 Stunden! Rechnen Sie also mit Kosten zwischen ca. 1000.- und 3000.- Euro.
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